Sieben Fragen, drei Minuten, keine Kontaktdaten. Sie bekommen eine Einschätzung nach den Kriterien des § 82 SGB III – mit Begründung.
Der Check speichert nichts und fragt keine Kontaktdaten ab. Ergebnis nach den geprüften Kriterien des § 82 SGB III (Regelstand 27.09.2026); die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.