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Der Antrag beim Arbeitgeber-Service: Schritte, Unterlagen, Dauer
Vom Erstgespräch bis zum Bescheid: was Sie als Betrieb tun müssen, was der Träger liefert und woran Anträge scheitern.
Schritte
- Beratungstermin beim Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit (Telefon 0800 4 5555 20). Zuständig ist die Agentur am Betriebssitz.
- Unterlagen vom Träger: Maßnahmebeschreibung mit Stundenplan, Kostenaufstellung, Trägerbescheinigung, Anmeldebescheinigung je Person.
- Unterlagen vom Betrieb: Erhebungsbogen je Person, Bescheinigung des Beschäftigungsbetriebs, Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss mit Bankverbindung, Gehaltsnachweise, Erklärung der Beschäftigten, bei mehreren Personen ein Sammelantrag.
- Einreichung über die eServices der Bundesagentur (Vorrang seit 2026). Der Träger darf den Antrag nicht mit Vollmacht für Sie stellen.
- Bescheid abwarten. Erst dann beginnt der Kurs.
Dauer
Anbieter nennen vier bis acht Wochen; realistisch sind von der ersten Idee bis zum Kursstart eher zwei bis vier Monate. Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht.
Woran Anträge scheitern
- Antrag nach Kursbeginn.
- Träger oder Maßnahme ohne AZAV-Zulassung.
- Weniger als 120 Stunden.
- Zu allgemeine Begründung („allgemeine IT-Schulung“) statt Bezug zur Tätigkeit.
- Unterricht außerhalb der Arbeitszeit ohne Freistellung.
Zahlung
Die Lehrgangskosten zahlt die Agentur an den Träger, in Raten je Maßnahmeabschnitt. Den Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhält der Betrieb nachträglich gegen Nachweis der Freistellung.
Quellen: Fachliche Weisungen FbW (01.01.2026); Weisung 202607017 der Bundesagentur (gültig ab 01.12.2026); Bitkom-Leitfaden Qualifizierungschancengesetz (08/2025). Stand 27.09.2026.