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Wissen

Freistellung und Nachweise: Was Ihre Agentur für Arbeit sehen will

Anwesenheit je Unterrichtseinheit, Lage in der Arbeitszeit, Freistellungsnachweis – so bleibt die Förderung sauber.

Seit 2026 prüfen die Agenturen genauer, ob geförderter Unterricht wirklich stattfindet und ob die Freistellung real ist. Das ist gut für seriöse Angebote – und bedeutet für Betriebe und Träger klare Pflichten.

Was der Träger liefert

  • Anwesenheitsliste je Unterrichtseinheit, Login-Nachweise der Videoplattform.
  • Stundenplan mit Lage der Einheiten in der Arbeitszeit; asynchrone Anteile getrennt ausgewiesen.
  • Vertretungsregel und Nachholtermine, damit Fehlzeiten nicht zum Problem werden.
  • Teilnahmebescheinigung und Zertifikat mit Lehrstoff und Stundenumfang.

Was der Betrieb liefert

  • Nachweis der Freistellung und des fortgezahlten Entgelts für den Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
  • Keine produktive Kundenarbeit in der Unterrichtszeit – das Praxisprojekt ist eine Lernhandlung, kein Auftrag.

Datenschutz

Anwesenheitsdaten werden auf das Nötige beschränkt, Löschfristen festgelegt, keine routinemäßigen Mitschnitte. Gesundheitsangaben (etwa zur Schwerbehinderung, die den Fördersatz beeinflusst) gehören in den Antrag, nicht in unsere Kundendatei.

Quellen: Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III (17.06.2026); Fachliche Weisungen FbW. Stand 27.09.2026.