Rechenweg: Zuschuss zu den Lehrgangskosten = Kosten × Satz nach Betriebsgröße. Zuschuss zum Arbeitsentgelt = Freistellungsstunden (144 Zeitstunden = 192 UE) × Stundenbrutto (Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 4,33)) × 1,20 (pauschaler Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) × Satz nach Betriebsgröße. Sätze: unter 50 Beschäftigte 100 % / 75 %, 50–499 Beschäftigte 50 % / 50 %, ab 500 Beschäftigte 25 % / 25 %; mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag jeweils +5 Punkte (§ 82 SGB III, Stand 27.09.2026). Der genannte Kostensatz ist eine interne Rechenannahme bis zur Zulassung. Die tatsächliche Höhe legt die Agentur für Arbeit fest.